Umschuldung · Grundlagen
Was ist eine Umschuldung?
Eine Umschuldung ersetzt einen bestehenden Kredit durch einen neuen, meist günstigeren. Wie das abläuft und was sie kostet, steht hier.
Kurz gesagt
Eine Umschuldung ist die vorzeitige Ablösung eines laufenden Kredits durch einen neuen Vertrag, meist zu einem günstigeren Zins. Die alte Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, begrenzt auf 1 % der Restschuld, bei weniger als zwölf Monaten Restlaufzeit auf 0,5 %.
Was eine Umschuldung ist
Bei einer Umschuldung nehmen Sie einen neuen Kredit auf und zahlen mit der Summe den alten in einem Schritt vollständig zurück. Die Restschuld bleibt dieselbe, sie wechselt nur den Vertrag: Statt der alten Bank schulden Sie den Betrag nun der neuen, zu deren Zins und deren Laufzeit. Ihre Schulden werden dadurch nicht kleiner, wohl aber die Zinsen, die bis zur letzten Rate noch anfallen. Dass die alte Bank die vorzeitige Rückzahlung hinnehmen muss, regelt § 500 Absatz 2 BGB; als Ausgleich darf sie die in § 502 BGB gedeckelte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Ob der Wechsel sich rechnet, entscheidet sich deshalb an drei Variablen: der Restlaufzeit, der Zinsdifferenz und der Höhe dieser Entschädigung.
Wann sie sich lohnt
Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die noch ausstehenden Zinsen des alten Kredits höher sind als die Zinsen des neuen plus alle Kosten des Wechsels. Die Rechnung hat damit eine Ertragsseite und eine Kostenseite. Der Ertrag hängt an zwei Größen des Altvertrags, die Kosten an der Entschädigung der alten Bank und den Gebühren der neuen. Welche Konstellation die Ertragsseite groß werden lässt, zeigt die Liste.
- Lange Restlaufzeit — je mehr Monate übrig sind, desto mehr Zinsen lassen sich noch sparen.
- Deutliche Zinsdifferenz — vor allem bei älteren Verträgen mit hohem Zins.
- Nie mehr Vorteil als die Summe aus Zinsersparnis abzüglich Vorfälligkeitsentschädigung und Nebenkosten.
Restlaufzeit und Zinsdifferenz wirken dabei multiplikativ, nicht additiv: Ein kleiner Zinsvorteil über viele Jahre spart ähnlich viel wie ein großer über wenige Monate. Die Entschädigung dagegen ist bei Ratenkrediten durch § 502 BGB auf höchstens 1 % der Restschuld begrenzt, bei weniger als zwölf Monaten Restlaufzeit auf 0,5 %. Sie wächst also nicht mit der Laufzeit mit. Je länger der Kredit noch läuft, desto kleiner wird ihr Gewicht gegenüber der Ersparnis. Das Rechenbeispiel unten zeigt genau diesen Effekt: Bei fünf Jahren Restlaufzeit deckt die Zinsersparnis die Entschädigung um ein Vielfaches.
Rechenbeispiel
Ein Ratenkredit mit 60 Monaten Restlaufzeit wird vollständig umgeschuldet. Alle Werte sind frei gewählt und zeigen den Rechenweg.
| Restschuld | 18.000,00 € |
|---|---|
| Restlaufzeit | 60 Monate |
| Zins bisher | 8,90 % p. a. |
| Zins neu | 5,90 % p. a. |
| Vorfälligkeitsentschädigung | 180,00 € |
| Ersparnis | 1.254,98 € |
Wann sie sich nicht lohnt
Eine Umschuldung lohnt sich nicht, sobald die Ertragsseite der Rechnung schrumpft, während die Kostenseite stehen bleibt. Das passiert immer dann, wenn eine der beiden Ertragsgrößen gegen null geht oder wenn Kosten auftauchen, die im reinen Zinsvergleich nicht sichtbar sind. Vier Fälle kommen in der Praxis regelmäßig vor.
- Bei sehr kurzer Restlaufzeit, weil die Entschädigung die Ersparnis aufzehrt.
- Wenn der neue Zins kaum unter dem alten liegt.
- Wenn Bearbeitungskosten des neuen Kredits den Vorteil auffressen.
- Wenn mehrere verbindliche Kreditanfragen statt Konditionsanfragen gestellt werden und sich dadurch die Bonität für den neuen Vertrag verschlechtert.
Häufige Fehler
Nur den Zins vergleichen
Vorfälligkeitsentschädigung und Nebenkosten gehören in die Rechnung. Ohne sie wirkt jede Umschuldung besser, als sie ist.
Die Restschuldversicherung ungeprüft lassen
Eine Restschuldversicherung endet mit dem abgelösten Kredit. Ob sich die Prämie dabei anteilig ermäßigt, hängt von der Vertragskonstruktion ab und ist im Zweifel bei Versicherer oder Bank zu klären — Einzelheiten im Ratgeber zur Restschuldversicherung.
Verbindlich statt unverbindlich anfragen
Eine Kreditanfrage wird in der Schufa vermerkt, eine Konditionsanfrage nicht. Der Unterschied steckt im Kleingedruckten des Formulars.
Keine Beratung im Einzelfall
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall. kredura vermittelt keine Kredite und ersetzt kein Gespräch mit Ihrer Bank oder einer Schuldnerberatung. Bei Zahlungsschwierigkeiten hilft eine anerkannte, unabhängige Schuldnerberatungsstelle weiter.
Häufige Fragen
Darf die Bank die Umschuldung ablehnen?
Die alte Bank muss die vorzeitige Rückzahlung akzeptieren — Sie haben nach § 500 Absatz 2 BGB jederzeit das Recht dazu. Eine Begründung müssen Sie nicht liefern.
Gilt die Entschädigungs-Obergrenze auch für Immobiliendarlehen?
Nein. Bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen gilt die Deckelung aus § 502 BGB nicht. Dort rechnet die Bank den Schaden konkret, und die Beträge liegen deutlich höher.
Wie prüfe ich, ob sich die Umschuldung lohnt?
Rechnen Sie die Zinsersparnis gegen Vorfälligkeitsentschädigung und Nebenkosten. Der Umschuldungsrechner nimmt Ihnen das ab.
Muss ich für die Umschuldung die Bank wechseln?
Nein, oft passt auch die bisherige Bank den Vertrag an. Welche Wege es gibt, zeigt die Seite Umschuldung.
Quellen
- § 500 Absatz 2 BGB, Recht des Darlehensnehmers auf vorzeitige Rückzahlung.
- § 502 BGB, Vorfälligkeitsentschädigung und deren Obergrenzen.
- § 492 BGB, Schriftform und Pflichtangaben im Verbraucherdarlehensvertrag.
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2016, Az. XI ZR 103/15.
- Verbraucherzentrale Bundesverband, Informationen zur vorzeitigen Kreditablösung.
Alle Quellen abgerufen am 18.10.2026. Zinsangaben geben den Stand der Auswertung wieder und ändern sich täglich.
