Ratgeber · Kredit ablösen

Vorfälligkeitsentschädigung: was die Bank verlangen darf

Wer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlt, entgeht der Bank Zinsen. Dafür darf sie eine Entschädigung verlangen — aber nur bis zu einer gesetzlich festen Obergrenze.

Kurz gesagt

Bei Verbraucherdarlehen ist die Vorfälligkeitsentschädigung auf 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt, bei einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten auf 0,5 %. Sie darf außerdem nie höher sein als die Zinsen, die Sie bis zum regulären Ende noch gezahlt hätten.

Was die Vorfälligkeitsentschädigung ist

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich, den die Bank für Zinsen verlangen darf, die ihr durch Ihre vorzeitige Rückzahlung entgehen. Bei Vertragsabschluss kalkuliert die Bank mit den Zinsen über die gesamte Laufzeit; zahlen Sie früher zurück, fällt dieser Ertrag für die Restlaufzeit weg. Das Gesetz erlaubt ihr, einen Teil davon in Rechnung zu stellen — aber nur pauschal und nur bis zu einer festen Obergrenze, nicht den vollen entgangenen Zinsbetrag.

Entgangene Zinsen der Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits
Die Bank rechnet mit Zinsen bis zum Vertragsende. Wird früher zurückgezahlt, entfällt der Zinsertrag für die Restlaufzeit — die Entschädigung gleicht nur einen gesetzlich begrenzten Teil davon aus.

Wie hoch sie höchstens sein darf

Die Obergrenze steht in§ 502 BGBund gilt für alle Verbraucherdarlehen. Sie ist zwingend: Eine abweichende Vereinbarung im Vertrag ist unwirksam.

  • 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn die Restlaufzeit mehr als zwölf Monate beträgt.
  • 0,5 % bei einer Restlaufzeit bis zu zwölf Monaten.
  • Nie mehr als der Betrag der Zinsen, den Sie bis zum regulären Ende noch gezahlt hätten.

Maßgeblich ist immer der niedrigere der beiden Werte: die Prozentgrenze auf die Restschuld oder die Zinsen, die bis zum Vertragsende tatsächlich noch angefallen wären. Für Sie bedeutet das eine doppelte Absicherung. Bei langer Restlaufzeit begrenzt der Prozentsatz die Forderung; bei kurzer Restlaufzeit, wenn kaum noch Zinsen offen sind, greift die Zinsgrenze und drückt den Betrag noch weiter nach unten.

Rechenbeispiel

Ein Ratenkredit mit 62 Monaten Restlaufzeit wird vollständig abgelöst. Alle Werte sind frei gewählt und zeigen den Rechenweg.

Restschuld18.430,00 €
Restlaufzeit62 Monate
Satz nach § 502 BGB1,0 %
Entschädigung184,30 €
Noch zu zahlende Zinsen4.437,46 €
Zulässig, weil niedriger184,30 €

Wann nichts fällig wird

In mehreren Fällen darf die Bank gar keine Entschädigung verlangen. Prüfen Sie deshalb vor dem Nachrechnen zuerst, ob Ihr Vertrag überhaupt eine Forderung zulässt — der Vertragstext, die Zinsart und der Grund der Rückzahlung entscheiden darüber.

  • Bei Darlehen mit veränderlichem Zinssatz.
  • Wenn die Rückzahlung aus einer Restschuldversicherung erfolgt.
  • Wenn die Pflichtangaben im Vertrag unvollständig sind.
  • Häufig auch dann, wenn der neue Kredit bei derselben Bank läuft.
Entscheidungsweg: wann eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt
Entscheidungsweg: Zinsart, Rückzahlungsgrund und Vollständigkeit des Vertrags bestimmen, ob überhaupt eine Entschädigung anfällt.

Häufige Fehler

Die Entschädigung ungeprüft zahlen

Banken rechnen nicht immer korrekt. Die Obergrenze ist gesetzlich fix — ein höherer Betrag ist schlicht unzulässig.

Die Restschuldversicherung ungeprüft lassen

Eine Restschuldversicherung endet mit dem abgelösten Kredit. Ob und in welcher Höhe sich die Prämie dabei anteilig ermäßigt, regelt § 501 BGB nicht ausdrücklich für Versicherungsprämien — das hängt von der Vertragskonstruktion ab und wird selten von allein geprüft. Einzelheiten im Ratgeber zur Restschuldversicherung.

Nur die Entschädigung rechnen

Entscheidend ist die Differenz zwischen alten und neuen Zinskosten abzüglich aller Einmalkosten. Die Entschädigung allein sagt nichts aus.

Keine Beratung im Einzelfall

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall. kredura vermittelt keine Kredite und ersetzt kein Gespräch mit Ihrer Bank oder einer Schuldnerberatung. Bei Zahlungsschwierigkeiten hilft eine anerkannte, unabhängige Schuldnerberatungsstelle weiter.

Häufige Fragen

Darf die Bank die Ablösung ablehnen?

Nein. Bei Verbraucherdarlehen haben Sie nach § 500 Absatz 2 BGB jederzeit das Recht, ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Eine Begründung müssen Sie nicht liefern.

Gilt die Obergrenze auch für Immobiliendarlehen?

Nein. Bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen gilt die Deckelung aus § 502 BGB nicht. Dort rechnet die Bank den Schaden konkret, und die Beträge liegen deutlich höher.

Wie prüfe ich die Abrechnung der Bank?

Rechnen Sie den Prozentsatz auf die Restschuld und vergleichen Sie ihn mit den noch offenen Zinsen. Der niedrigere der beiden Werte ist die Obergrenze. Der Vorfälligkeits-Rechner nimmt Ihnen das ab.

Lohnt sich die Ablösung trotz Entschädigung?

Häufig ja, wenn die Restlaufzeit lang und die Zinsdifferenz deutlich ist. Bei kurzer Restlaufzeit frisst die Entschädigung die Ersparnis auf. Der Umschuldungsrechner zeigt den Saldo.

Quellen

  1. § 500 Absatz 2 BGB, Recht des Darlehensnehmers auf vorzeitige Rückzahlung.
  2. § 502 BGB, Vorfälligkeitsentschädigung und deren Obergrenzen.
  3. § 492 BGB, Schriftform und Pflichtangaben im Verbraucherdarlehensvertrag.
  4. Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2016, Az. XI ZR 103/15.
  5. Verbraucherzentrale Bundesverband, Informationen zur vorzeitigen Kreditablösung.

Alle Quellen abgerufen am 18.10.2026. Zinsangaben geben den Stand der Auswertung wieder und ändern sich täglich.

Porträt von Viktor Pasztor

Viktor Pasztor

Betreiber und Autor von kredura

Viktor Pasztor betreibt kredura.de als Einzelperson und verantwortet jeden veröffentlichten Text selbst. Sein Hintergrund ist Betriebswirtschaftslehre (HTW), sein Fokus liegt auf Kreditvergleich und Umschuldung – mit dem Anspruch, Rechenwege offenzulegen statt nur Ergebnisse zu zeigen.

Qualifikation und fachliche Prüfung: Viktor Pásztor hat Betriebswirtschaftslehre (BWL) an der HTW Berlin studiert und arbeitet seit über 15 Jahren im Online-Marketing als unabhängiger SEO- und Content-Spezialist. Er betreibt selbst Vergleichs- und Content-Websites wie preisalert.de und gravelbike-universum.de (mehr unter viktorpasztor.de). Finanzielle und rechtliche Angaben in diesen Beiträgen stützen sich zusätzlich auf die jeweils verlinkten offiziellen Quellen. Profil ansehen · Redaktionelle Grundsätze

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